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RFH, 14.07.1938 - IV 212/38 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 01.12.1950 - IV 92/50 U
Steuerpflicht von Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers; Anmietung eines …
Die Fingierung typischer Tatbestände (§ 1 Absatz 3 des Steueranpassungsgesetzes - StAnpG -, Urteil des Reichsfinanzhofs IV 212/38 vom 14. Juli 1938, Slg. Bd. 44 S. 215, RStBl. S. 820, Riewald, Abgabenordnung - AO - und StAnpG, Berlin 1941, Anm. 5 zu § 1 StAnpG) sei als nationalsozialistisches Gedankengut abzulehnen.Dient das Arbeitszimmer als notwendiger Arbeitsraum für eine in den Haushalt aufgenommene Sekretärin, die der Hochschullehrer für die mit seinem Amt verbundenen Forschungsarbeiten als volle Arbeitskraft benötigt, so sind die Kosten für das Arbeitszimmer der Sekretärin als Werbungskosten anzuerkennen (Urteil des Reichsfinanzhofs IV 212/38), und zwar auch dann, wenn der Hochschullehrer dieses Zimmer als Arbeitsraum mitbenutzt.
- BFH, 14.11.1958 - VI 91/57 U
Beurteilung von häuslichen Verhältnissen bei der Besteuerung - Bewertung der …
Nur in dem besonders gelagerten Fall IV 212/38 vom 14. Juli 1938 (RStBl 1938 S. 820, Slg. Bd. 44 S. 215), in dem ein Hochschullehrer zur Durchführung seiner Forschungsarbeiten eine Sekretärin beschäftigte und ihr in seinem Haushalt ein Schlafzimmer und ein Arbeitszimmer zur Verfügung gestellt hatte, wurden die Aufwendungen für das Arbeitszimmer als Werbungskosten anerkannt.